Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und die Gemeinde Weilmünster kaufen gemeinschaftlich folgende Waldungen: 1. von Ritter Johann von Schönborn dessen Anteil an der Wohnenstrut, 2. von den Brüdern Johann und Walther von Buchseck deren Anteil ebenda, 3. von Gerhard von Stockheim und Konrad von Hattenstein die "Girhardsheck" daneben mit Zubehör, sowie den Lerchenberg und den Emesserberg und teilen darauf das Besitztum. Der Graf bleibt Schirmherr über das Ganze und bezieht dafür jährlich 5 Gulden Zins.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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