Schiedsbrief des Ber von Rechberg von Hohenrechberg, Ritterhauptmann, in der Streitsache zwischen Abt Jörg von Kloster Rot und seinen Eigenleuten von Haslach einer- und Ulrich von Königseck zu Marstetten mit seinen Leuten zu Hausen andererseits wegen Trieb und Tratt zwischen beiden Gütern. Bei einer früheren Verhandlung war es auf Zureden von Wilhelm von Riethain zu Engelberg und Hans Harscher des Jüngeren zu dem Übereinkommen gekommen, von jeder Partei 4 Zeugen vor den obengenannten Richter zu bringen und von deren Entscheid das Urteil abhängig zu machen. Auf den anberaumten Termin stellt Kloster Rot die 4 Bauersleute: Heinz Widemann, Hans Stölzlin, Hans Schwaig und Jos Dürr; Ulrich von Königseck: Heinz Stölzlin, Ruch Bentz, Benz Mayer und Jäck Stölzlin, die Ber von Rechberg zusammen mit Ritter Marquart von Schellenberg verhört. Nach Beaugenscheinigung des Orts fällen sie das Urteil: Die Armenleute von Hausen dürfen ihr Vieh bis zu der Birke an dem Graben treiben und weiden und abwärts bis zum Krawinkler Weg. Überschreiten sie diese Grenze, so haben die Haslacher das Recht, sie zu pfänden. Das Urteil wird von beiden Parteien angenommen. Besiegelt von Ber von Rechberg und Marquart von Schellenberg. Auf dem Boden, 1459, an St. Johann des Hl. Täufers Tag. Orig. Perg., 2 S. fehlen.
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Schiedsbrief des Ber von Rechberg von Hohenrechberg, Ritterhauptmann, in der Streitsache zwischen Abt Jörg von Kloster Rot und seinen Eigenleuten von Haslach einer- und Ulrich von Königseck zu Marstetten mit seinen Leuten zu Hausen andererseits wegen Trieb und Tratt zwischen beiden Gütern. Bei einer früheren Verhandlung war es auf Zureden von Wilhelm von Riethain zu Engelberg und Hans Harscher des Jüngeren zu dem Übereinkommen gekommen, von jeder Partei 4 Zeugen vor den obengenannten Richter zu bringen und von deren Entscheid das Urteil abhängig zu machen. Auf den anberaumten Termin stellt Kloster Rot die 4 Bauersleute: Heinz Widemann, Hans Stölzlin, Hans Schwaig und Jos Dürr; Ulrich von Königseck: Heinz Stölzlin, Ruch Bentz, Benz Mayer und Jäck Stölzlin, die Ber von Rechberg zusammen mit Ritter Marquart von Schellenberg verhört. Nach Beaugenscheinigung des Orts fällen sie das Urteil: Die Armenleute von Hausen dürfen ihr Vieh bis zu der Birke an dem Graben treiben und weiden und abwärts bis zum Krawinkler Weg. Überschreiten sie diese Grenze, so haben die Haslacher das Recht, sie zu pfänden. Das Urteil wird von beiden Parteien angenommen. Besiegelt von Ber von Rechberg und Marquart von Schellenberg. Auf dem Boden, 1459, an St. Johann des Hl. Täufers Tag. Orig. Perg., 2 S. fehlen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 159
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> V. Beziehungen zu weltlichen benachbarten Herrschaften >> 1. Verträge und Streitigkeiten mit benachbarten weltlichen Herrschaften
1459 Juni 24
Urkunden
Bentz, Ruch, Mooshausen
Dürr, Jos, Bauer, Haslach
Harscher, Hans d. J.; ca. 15. Jh.
Königseck, Ulrich von, Marstetten
Mayer, Benz, Mooshausen
Rechberg von Hohenrechberg, Bero (Ber, Bern) von; Ritterhauptmann
Rietheim, Wilhelm von, Engelberg
Schellenberg, Marquard von; Ritter, Landvogt, 1410-1493
Schwaig, Hans, Bauer, Haslach
Stölzlin (Stötzlin), Hans, Bauer, Haslach
Stölzlin (Stötzlin), Heinz, Mooshausen
Stölzlin, Jäck, Mooshausen
Widemann (Widmann), Heinz, Bauer, Haslach, Richter zu Rot
Haslach : Rot an der Rot BC
Hohenrechberg : Rechberg, Schwäbisch Gmünd AA
Marstetten : Aitrach RV
Mooshausen : Aitrach RV
Tussenhausen MN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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- Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- V. Beziehungen zu weltlichen benachbarten Herrschaften (Gliederung)
- 1. Verträge und Streitigkeiten mit benachbarten weltlichen Herrschaften (Gliederung)