Hans von Deining, Bürger zu Burghausen, seine Frau Elisabeth und beider Sohn Roland beurkunden, dass ihnen Propst Johannes [I.] und der Konvent zu Baumburg auf ihre drei Leibe den Hof zu Staudach [bei Braunau?] zur Nutznießung auf zehn Jahre gelassen haben, wofür sie Abgaben zu leisten haben. Sie können diesen nach Belieben stiften und entstiften.; S: Hans von Deining, Bürger zu Burghausen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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