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Das Gericht zu Freiburg entscheidet in der Klagesache der beiden Wilhelmiten-Klöster zu Freiburg und zu Oberried gegen die Fischerin, Meister Hertlins, des Eisenschmieds Tochter, zu Kirchzarten, die sich weigerte, einen von ihr den Klägern geschuldeten Erblehnzins zu zahlen, da der von ihr als unbelastetes Gut gekaufte Garten zu Kirchzarten durch einen Pfad entwertet worden sei, zugunsten der Klöster.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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