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Paß- und Grenzangelegenheiten
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RW 0036 Geheime Staatspolizei(leit)stelle Düsseldorf und Außendienststellen
Geheime Staatspolizei(leit)stelle Düsseldorf und Außendienststellen >> 1. Geheime Staatspolizei(leit)stelle Düsseldorf und Außendienststellen (RW 0036) >> 1.5. Außendienststelle Krefeld
1939 - 1944
Enthaeltvermerke: enthält: Paßtechnische Regelung des Verkehrs mit dem Ausland und den eingegliederten und besetzten Gebieten; Paß- und Sichtvermerksbestimmungen; Beteiligung der Sicherheitspolizei bei der Sichtvermerkserteilung; Erteilung von Auflagen an Sichtvermerksbewerber; Liste von Personen, die einen Sichtvermerk für Russland erhielten (1941); Richtlinien für den kleinen Grenzverkehr; Reisesperre für Böhmen und Mähren und das Memelgebiet (März 1939); Paßtechnische Behandlung der aus dem Reichsgebiet in die besetzten niederländischen Gebiete umquartierten Luftkriegsbetroffenen; Paßbestimmungen der US-Regierung für die in Europa lebenden Amerikaner (November 1939); Richtlinien für die Ausstellung von Deckpässen (gültige Reisepässe mit amtlichen Veränderungen); durchgehender Eisenbahnverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg; Liste der für die Ausstellung von Grenzübertrittsscheinen für Reisen in die Niederlande zuständigen Stellen
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.