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Provisionalverordnung der Regierung für den Zoll- und
Akziseeinnehmer Johann Boeck zur Burg vom 23. Januar 1680 wegen
Hebung der Zoll- und Akzisegelder von Getränken nach bisheriger
Gewohnheit
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Akziseeinnehmer Johann Boeck zur Burg vom 23. Januar 1680 wegen
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