Der Kardinal Bernard [de la Planche] verleiht im Auftrag und als Stellvertreter des Großpönitentiars des Basler Konzils Kardinal Nicolaus [de Tudeschis] dem Spitalmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Peter Bulach des Recht, sich einen Beichtvater zu wählen. Dieser darf ihm die Absolution für gebeichtete Sünden erteilen. Ausgenommen sind nur solche Sünden, die nur der Papst vergeben kann. Auch darf er ihn von Enthaltsamkeitsgelübden und gelobten Pilgerfahren lösen. Ausgenommen sind allerdings Pilgerfahren nach Jerusalem, nach Rom und nach Santiago de Compostela.