Erzbischof Gerlach bekundet, daß Dekan und Kapitel von St. Viktor vor Mainz in einer Kapitelversammlung wegen der Verschuldung und der geringen Einkünfte ihres Stiftes - an Büchern, Lichtern, Ornat und anderem, was zum Kultus gehört, leiden sie Mangel - vorbehaltlich der erzbischöflichen Genehmigung bestimmt haben, daß jeder, der in ihrem Stifte durch den Papst oder sonst jemand eine Pfründe erlangt, bevor er zugelassen wird oder die Einkünfte erhält, 7 Mark reines Silber oder Gleichwertiges dem Stifte zu geben hat. Gerlach, dem vor allen ihm unterstehenden Kirchen die von St. Viktor lieb ist ("singularem et intentam ... devotionem gerentes et favorem"), bestätigt zum Zeichen seiner besonderen Gnade diesen Beschluß. S.: Erzbischof. "Datum XII Kal. Augusti 1356".

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