Wilhelm von Peffenhausen zu Luckenpaint, Pfleger von Abbach, entscheidet als Spruchmann im Streit zwischen Abt Ambrosius von St. Emmeram einerseits und Thomas Pleninger, Bürger von Abbach, sowie Hans Hoffmaister von Niedergebraching als Vormünder der Kinder des verstorbenen Hans Schmid von Niedergebraching, Hans Schmid d.J. und Katherina Schmid, andererseits um das Forstlehen in Niedergebraching, nachdem bereits mehrere Rechttage vor dem fürstlichen Regiment in Straubing und vor ihm in Abbach stattgefunden hatten: die Vormünder sollen dem Abt das Forstlehen aushändigen; der Abt soll den Vormündern dafür aus Gnaden elf Gulden bezahlen. S1=A. S2: Georg Rayger, Kastner von Kelheim