Verordnung: Es wird von den Grafen zu Erbach bekannt gemacht, unter welchen Voraussetzungen die von dem französischen Obergeneral Moreau dem Lande auferlegte Kontribution auf alle Landeseinwohner ohne Ausnahme umgelegt werden soll (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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