Kaiser Karl V. teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mit: Vor ihm hat Pfalzgraf Friedrich [II., der Weise] Klage darüber geführt, dass sie unter Bruch des Landfriedens Leonhard Fromayr aus Sontheim [Unbestimmt] gefangengenommen haben. Dieser untersteht aber der Obrigkeit des Landgerichts Höchstädt ("Hochstetten") [Lkr. Dillingen], das er als Vormund seiner Neffen Ottheinrich und Philipp [von Pfalz-Neuburg] verwaltet. Der Kaiser befiehlt daher, dass sie 24 Tag nach Erhalt dieser Ladung oder an dem nächsten darauf folgenden Gerichtstag an seinem Hof oder vor dem von ihm mit der Angelegenheit betrauten Richter entweder persönlich erscheinen oder einen bevollmächtigten Anwalt schicken, um sich wegen dieses Bruchs des Landfriedens zu rechtfertigen.