Der Ritter Heinrich Marschall, die Burgleute und die übrigen Bürger ("opidani") in Burglauer ("in castro Lu/o/re") erklären: Die Übertragung der Kapelle in Burglauer auf Lebenszeit und mit der Verpflichtung zu ständiger Anwesenheit an den Priester Heinrich durch Komtur und Konvent der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") erfolgte auf ihre Bitte hin und aus Gnade, nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs. Sollte Heinrich sterben oder aus irgendeinem Grund weggehen, dann sind die Brüder in der Deutschordenskommende in Münnerstadt lediglich verpflichtet, in der Kapelle an Sonn- und Feiertagen sowie dienstags und freitags die Messe zu feiern. Weitergehende geistliche Verrichtungen haben sie nur aus freien Stücken und aus Gnade zu leisten. Datum 1287 in die sancti Galli. Aussteller: Heinrich Marschall und die Burgleute und Bürger in Burglauer. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt