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a) Ordnung wie die (57) Hansedtädte einander beschicken sollen; Lübeck, das Haupt, besendet die 5 Wendischen Städte Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg; die 3 Livländischen Riga, Reval, Dorpat; dann Bremen (und dieses Stade und Buxtehude), und die 3 Quartierhauptstädte Köln im Niederländischen, Braunschweig im Sächsischen, Danzig im Preußischen Quartier. b) Ordnung welche Städte persönlich und wieviel aus jedem Kreise die genaue Tagleistung zu besuchen schuldig sein sollen (die nicht persöntlich Vertretenen müssen gehörige Vollmachten senden). c) Ordnung von den Penen der ungehorsam ausbleibenden oder auch nicht ratifizierenden Städte

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Stadtarchiv Duisburg
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