Gerichtsbrief des Schultheißen Wernher v. Parsperg, Ritter, und der Schöffen der Stadt Nürnberg in Sachen des Goldschmieds Peter Leb zu Nürnberg als Vertreter des Cuntz Hayden von Steinbach, dass Contz Za{e}nner von Halsprunn und der Erben des verstorbenen kleinen Hainrich [Hayden] gegen die Vormünder Jacob Sachs, Hans Lawber, Marx Payrrewter, alle Bürger zu Nürnberg, desselben wegen Herausgabe der demselben von seinem verstorbenen Bruder Contz Hayden treuhandsweise übergebenen Geldsumme von 275 fl. an die Erben, über das Urteil, wonach die Vormünder ermächtigt und verpflichtet werden, das noch vorhandene Geld an die obgenannten Erben des Contz Hayden herauszugeben, nachdem der gleichfalls beteiligte Contz Haiden von Gu{e}sselstorff trotz richtiger Ladung nicht erschienen ist. - Gerichtsbote: Heintz Melreder, Bürger zu Nürnberg. - Zeugen: Herr Hans Coler und Herr Jobs Tetzel. - Siegler: das Stadtgericht (mit Siegel des Schultheißen als Rücksiegel).
Vollständigen Titel anzeigen
Gerichtsbrief des Schultheißen Wernher v. Parsperg, Ritter, und der Schöffen der Stadt Nürnberg in Sachen des Goldschmieds Peter Leb zu Nürnberg als Vertreter des Cuntz Hayden von Steinbach, dass Contz Za{e}nner von Halsprunn und der Erben des verstorbenen kleinen Hainrich [Hayden] gegen die Vormünder Jacob Sachs, Hans Lawber, Marx Payrrewter, alle Bürger zu Nürnberg, desselben wegen Herausgabe der demselben von seinem verstorbenen Bruder Contz Hayden treuhandsweise übergebenen Geldsumme von 275 fl. an die Erben, über das Urteil, wonach die Vormünder ermächtigt und verpflichtet werden, das noch vorhandene Geld an die obgenannten Erben des Contz Hayden herauszugeben, nachdem der gleichfalls beteiligte Contz Haiden von Gu{e}sselstorff trotz richtiger Ladung nicht erschienen ist. - Gerichtsbote: Heintz Melreder, Bürger zu Nürnberg. - Zeugen: Herr Hans Coler und Herr Jobs Tetzel. - Siegler: das Stadtgericht (mit Siegel des Schultheißen als Rücksiegel).
Ritterorden, Urkunden 3644
Zusatzklassifikation: Gerichtsbrief
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 11. Kommende Nürnberg
1448 Mai 17
Pergament
Urkunden
ger
Originaldatierung: Geben am Freitag nach Sant Bonifacius tage 1448.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit Siegel. Blattzahl: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit Siegel. Blattzahl: 1
Zänner, Konrad
Leb, Peter
Heiden, Heinrich
Heiden, Konrad
Koler, Johann
Tetzel, Jobst
Parsberg, Werner v. (Schultheiß zu Nürnberg)
Sachs, Jakob
Lauber, Johann
Payrreuter, Marx
Melreder, Heinrich
Nürnberg, Stadtgericht
Nürnberg, Bürger
Gösseldorf (Gde. Ansbach)
Obersteinbach ob Gmünd (Gde. Abenberg, Lkr. Roth)
Heilsbronn (Lkr. Ansbach)
Steinbach (Gde. Sachsen b. Ansbach, Lkr. Ansbach)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:51 MESZ
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