König Ferdinand I. beurkundet, daß Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterampts) in Preußen (Preusen) und Deutschmeister (meister teutsch ordens inn teutschen und welschen landen), vorgebracht habe, daß sein Orden die niedere Gerichtsbarkeit (centgericht) zu Markelsheim inne habe und daß das Dorf Althausen, das in der Gemarkung Markelsheim liege, keine eigene Gerichtsbarkeit (nidergericht) besitze; der A. überträgt daher dem Deutschen Orden die niedere Gerichtsbarkeit zu Althausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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