Moritz Friedrich von Schönberg auf Bieberstein für sich und in Vollmacht seines Bruders Caspar von Schönberg, der Stadtrat, die Gemeindevorsteher und die Knappschaft von Schneeberg sowie der Papiermacher Christoph Friedrich Sandig aus Zwönitz gegen den Papiermacher George Friedrich Kahle an der Mulde bei Freiberg und Martin Böhme, Besitzer der sogenannten Hornischen Papiermühle bei Freiberg, wegen der von den Beklagten gesuchten Erneuerung ihres Privilegs zum Lumpensammeln (Kanzleiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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