Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau bekunden, dass sie insbesondere auch mit Einwilligung "unser geordenten von werken und gemeinheiten Michel Floren" und seinen Erben 30 Gulden an märkischen Groschen Zins "aus allen itzlichen unsern des hauses fellen, zinsen oder ufborung und woran wir die eintzukomen haben oder nach bekomen", jährlich auf Lätare für 500 Gulden "an gantzen Merkischen groschen ye zweyunddreissigisthalben uf ein gulden verrechent" wiederkäuflich verkauft haben, und quittieren über den Empfang der Summe, die sie "in unser stad nutz und fromen" verwendet haben. Die Aufkündigung des Kapitals soll ein halbes Jahr zuvor erfolgen. Würde die Stadt die Summe zu Lebzeiten von "Michel Floren" nicht zurückzahlen, so soll sie dieselbe seinen Erben mit 25 Gulden verzinsen, und es soll dann die Aufsage bei der Stadt sein und bei niemand anders. "gegeben . nach der geburt Christi tausent funfhundert und im achtunddreissigisten jare am tage Letare."