Friedrich Maximilian von Liebenstein, weiter Maria Charlotte von Liebenstein, geborene Gremp von Freudenstein, und Eberhard Maximilian vom Holtz als Vormünder für ihren Sohn bzw. Pflegebefohlenen Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein, verkaufen mit Einwilligung des einzigen Lehnsagnaten Philipp Konrad [III.] von Liebenstein nach den Lehen des Erzstifts Mainz nun auch alle Einkünfte aus ihren verbliebenen württembergischen Gütern und Gefällen in Bönnigheim und Erligheim an den Reichshofrat und Amtmann in Tauberbischofsheim (weitere Titel) Friedrich Grafen von Stadion zu Thannhausen und Warthausen. Es folgt nähere Begründung für den Verkauf. Der Kaufpreis beträgt 11 000 fl in bar in gängigen Sorten, dessen Empfang die Verkäufer quittieren. Falls das Lehen auffhört, sollen der Käufer bzw. seine Erben die Kaufsumme zurückerhalten, was die Verkäufer mit ihren Eigengütern und Gefällen in Schlat versichern. Eine - unerlaubte - Lehnsübertragung findet hiermit nicht statt, die Herren von Liebenstein bleiben Lehnsmänner der betreffenden Gefälle. Ankündigung der Unterschriften und Siegel der Beteiligten.