Kunigundt Schelerin, Tochter des Heintz Scheler zum Rauenstein (Kreis Sonneberg, Fs. Thüringen), quittiert dem Peter Müller die Zahlung von 14 fl auf fünf Raten aufgrund eines vor ihrer Herrschaft, dem gemeinen Stamm und Geschlecht von Schaumberg, Ganerben des Burgfriedens Rauenstein und Burggraftums Thundorff (Thundorf i. Ufr., Lk Bad Kissingen), am 16. Mai 1589 geschlossenen Vergleichs. Die Schelerin hatte Peter Müller bezichtigt, sie geschwängert und danach das gegebene Eheversprechen gebrochen zu haben. Da sie beides nicht nachweisen konnte, der Beklagte zudem behauptete, sie hätte mit mehreren Unzucht getrieben, willigt sie in einen Vergleich ein. Sie bestätigt für sich und für den Landsknecht Balthasar Welcker von Königshofen, mit dem sie im Moment zusammen ist, nach Erhalt der 14 fl keine weiteren Forderungen mehr zu stellen. Daselbe erklärt Balthasar Welcker in Gegenwart seiner "Gesellschaft" Stephan Fürst, Jacoff Kappel, beide aus Hilpershausen (Hilpertshausen, Lk Würzburg), Hans Hanf aus Königshofen. S: Wolf Christoph von Schaumberg, Burgvogt zum Rauenstein - Geben und geschehen mittwoch nach Pfingsten ...

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Staatsarchiv Bamberg