Hans Balthas von Ensingen, etliche Zeit gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er sich in den Bauernunruhen verdächtig verhalten hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft, seiner Frau und anderer ehrbarer Leute sowie in Anbetracht seiner Kinder und auf sein Versprechen künftigen Wohlverhaltens hin begnadigt, entlassen und wieder als Untertan angenommen, leistet erneut Erbhuldigung, gelobt eidlich, nichts gegen seinen Herrn, das Fürstentum Württemberg und dessen Einwohner zu unternehmen, sich an keiner Empörung mehr zu beteiligen, sondern sie sofort der Obrigkeit anzuzeigen, nur ihr und der Ehrbarkeit anzuhängen, offene Zechen und heimliche Zusammenkünfte zu meiden sowie keinen Harnisch und keine Wehr mehr zu tragen. Er setzt zur Bekräftigung drei Bürgen ein, die sich an Eides statt verpflichten, ihn bei Bruch dieser Verschreibung im nächsten Monat der Obrigkeit zu überantworten oder 200 fl in bar zu bezahlen. Davon unberührt wird ihm bei einer Übertretung die Todesstrafe angedroht. - Bürgen: 1) Hans Konrad 2) Hans Schoppich, Bäcker, beide von Ensingen 3) Hans Trygel von Niederhofen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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