Jordanus Bischof von Albano und summus pönitentiarius Papst Martins V. beurkundet, dass zwölf genannte Laien der beiden Orte Winterhausen und Sommerhausen, die auf Befehl Graf Wilhelm von Castell einen Priester Johann Hewßel, Pfarrer zu Winterhausen gefangen genommen, und gebunden an Händen und Füßen in den Kirchenturm zu Sommerhausen aufgehalten haben, nachdem sie ihre vorher tödlich verletzt hatten, worauf er losgebunden aber nicht frei verstarb, baten, sie von der deshalb gegen sie verhängten Exkommunikation zu lösen. Der Pönitentiar spricht sie frei unter der Bedingung, dass 1) sie alle Hauptkirchen jenes Orts (Winterhausen), wo die Freveltat geschah, unbekleidet außer mit einer Hose, mit Ruten in den Händen und Riemen (corrigia) um den Hals betreten und vor den Kirchenpforten während der Pfarrer den Bußpsalm betet, sich geißeln lassen und öffentlich ihre Schuld bekennen, 2) gegenüber dem Pfarrer der Kirche ihrer etwaigen Lehen und des Patronatsrechts auf ewig verlustig sein 3) ihre Kinder kein kirchlichen Pfründe innehaben dürfen außer mit päpstlicher Dispense, 4) sie soviel Geld zur Rüstung des Heeres gegen die Böhmen, d.h. die häretischen Hussiten (hussitae) geben, als sie für einen Besuch des apostolischen Stuhls hätten aufwenden müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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