Beschwerden des Pflegamts Hartenstein gegen den Pfarrer zu Artelshofen
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E 49/II Nr. 1136
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
26.08.1751 - 13.09.1751
Enthält:
1751 August 26: Schreiben des J. W. de Vallade, Pflegers zu Hartenstein, an Hieronymus Wilhelm Ebner in Artelshofen.
Schon seit Längerem gibt es Beschwerden gegen den Pastor von Artelshofen (= Wolfgang Friedrich Schmid). Bislang schwieg man aus Rücksicht auf die gut nachbarschaftlichen Beziehungen. Nun aber muss doch einmal etwas geäußert werden.
Der Pastor droht, dem Hartensteinischen Amtsuntertanen Hans Wolf zu Alfalter das Abendmahl vorzuenthalten, wenn dieser nicht dem dortigen Müller Albert Mörtl 1 Gulden wegen einer strittigen Buche zahlt.
Nun ist dieser Fall aber doch durch Ebner schon längst beigelegt worden.
Weiter ist zu sagen, dass der Pastor sich gegen den Hartensteinischen Wirt zu Artelshofen feindselig äußert. Mehr will man im Augenblick noch nicht dazu sagen.
1751 September 13: Antwortschreiben Ebners (Konzept) aus Nürnberg.
Die Vorwürfe wurden dem Pfarrer mitgeteilt, welcher sich dazu schriftlich zu äußern hatte. Anbei dessen Erklärung [hier nicht vorhanden], woraus zu erkennen ist, dass der Fall völlig anders gestaltet ist, als Wolf behauptet. Der Pfarrer hat nur versucht, pflichtgemäß eine Versöhnung der nach wie vor erbitterten Gemüter zu ermöglichen.
Die Schenke des Scharrer anbelangend können die Vorwürfe ebenfalls nicht bestätigt werden, aber leider etwas anderes: In dieser Schenke wird der Jugend unverantwortlich Vorschub geleistet, allerhand Laster auszuüben, wogegen der Pfarrer sich natürlich äußern musste.
1751 August 26: Schreiben des J. W. de Vallade, Pflegers zu Hartenstein, an Hieronymus Wilhelm Ebner in Artelshofen.
Schon seit Längerem gibt es Beschwerden gegen den Pastor von Artelshofen (= Wolfgang Friedrich Schmid). Bislang schwieg man aus Rücksicht auf die gut nachbarschaftlichen Beziehungen. Nun aber muss doch einmal etwas geäußert werden.
Der Pastor droht, dem Hartensteinischen Amtsuntertanen Hans Wolf zu Alfalter das Abendmahl vorzuenthalten, wenn dieser nicht dem dortigen Müller Albert Mörtl 1 Gulden wegen einer strittigen Buche zahlt.
Nun ist dieser Fall aber doch durch Ebner schon längst beigelegt worden.
Weiter ist zu sagen, dass der Pastor sich gegen den Hartensteinischen Wirt zu Artelshofen feindselig äußert. Mehr will man im Augenblick noch nicht dazu sagen.
1751 September 13: Antwortschreiben Ebners (Konzept) aus Nürnberg.
Die Vorwürfe wurden dem Pfarrer mitgeteilt, welcher sich dazu schriftlich zu äußern hatte. Anbei dessen Erklärung [hier nicht vorhanden], woraus zu erkennen ist, dass der Fall völlig anders gestaltet ist, als Wolf behauptet. Der Pfarrer hat nur versucht, pflichtgemäß eine Versöhnung der nach wie vor erbitterten Gemüter zu ermöglichen.
Die Schenke des Scharrer anbelangend können die Vorwürfe ebenfalls nicht bestätigt werden, aber leider etwas anderes: In dieser Schenke wird der Jugend unverantwortlich Vorschub geleistet, allerhand Laster auszuüben, wogegen der Pfarrer sich natürlich äußern musste.
Archivale
Indexbegriff Person: Ebner, Hieronimus Wilhelm
Indexbegriff Person: Mertel (Mörtel), Albert
Indexbegriff Person: Mörtel (Mertel), Albert
Indexbegriff Person: Scharrer, N
Indexbegriff Person: Schmid, Wolfgang Friedrich
Indexbegriff Person: Vallade, Johann Wilhelm de
Indexbegriff Person: Wolf, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Mertel (Mörtel), Albert
Indexbegriff Person: Mörtel (Mertel), Albert
Indexbegriff Person: Scharrer, N
Indexbegriff Person: Schmid, Wolfgang Friedrich
Indexbegriff Person: Vallade, Johann Wilhelm de
Indexbegriff Person: Wolf, Hans
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Alfalter
Artelshofen
Hartenstein
Pfarrer, Artelshofen
Pfleger, Hartenstein
Beschwerde
Untertan
Abendmahl verweigert
Buche
Streitfall
Wirt
Versöhnung
Schenke
Lebenswandel liederlicher
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ