Jörg Herrenmann zu Metzingen, eine Zeitlang in Urach gef., weil er beim Einfall Herzog Ulrichs von Württemberg für diesen Partei ergriffen und sich auch sonst während der Bauernunruhen mit Wort und Tat wider die Obrigkeit gestellt hatte, deshalb zum Tode mit dem Schwert verurteilt, jedoch auf Fürsprache der Gemahlin Erzherzog Ferdinands von Österreich, die seine Ehefrau bei der Fürstin erlangt hat, zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 fl begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt unter Eid, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und auch nicht um mehr als 1 x zu spielen. Er verspricht ferner, seine Ehefrau deren Fürbitte er sein Leben verdankt, künftig nicht mehr zu mißhandeln, wie es bisher zuweilen geschehen ist. - Bürgen (mit 200 fl): 1) Jörg Fieglin, B. zu Reutlingen (mit 30 fl) 2) Marx Herrenmann aus Altenburg (mit 50 fl) 3) Hans Edele 4) Klas Zimmermann 5) Kaspar Gloner, alle aus Linsenhofen (mit je 20 fl) 6) Peter Walther und 7) Jakob Kerrer aus Oferdingen 8) Martin Herr aus Metzingen und 9) Conlin Schneider aus Riederich (mit je 15 fl).