Dietrich von Reppelmont, Richter zu Essen, bekundet, dass die
gegenseitige Übergabe der durch den Vertrag von 1587 August 8 [s. Essen,
Stift, Urkunden Nr. 2040] vertauschten Güter durch seinen Gerichtsschreiber
ordnungsgemäß vollzogen worden sei. - Es siegelt der Richter.