Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er zwischen Johann Pfot (Pfoten) genannt Cultellificis [Messermacher] als Nachfolger des Johann Siegelmann genannt Reipolt (+) (Sigelmans genant Rypolt) einerseits, den Testamentsvollstreckern andererseits und den Erben zum dritten Teil einen Vertrag aufgerichtet hatte. Es folgt der inserierte Vertrag vom 20.04.1497. Wegen bestehender Irrungen um Kelter, Brandrode (prantreden) und Weingärten, die Johann Siegelmann hinterlassen hat, sind Johann Pfote, Jost und Reinhard Lauer und die vom Pfalzgrafen verordneten Vormunde, Konrad Goldschmied und Nikolaus Seidensticker, beide Bürger zu Heidelberg, vor den pfalzgräflichen Kommissar Doktor Hieronymus Flor gekommen. Johann Pfot hat die Güter als zur Pfründe gehörig gefordert, die Erben und Vormunde als in das Erbe gehörig. Weiter hat Johann Pfot die 17 Schilling Pfennige Jahrzins zu Leimen gefordert, die noch vor Gericht anhängig waren (in recht gehangen). Der kurpfälzische Hofmeister und Kanzler haben die Parteien dahin vertragen, dass den Kindern Jost und Bernhard Lauers der Jahrzins, Kelter und Brandrode verbleiben sollen. Dagegen sollen sie Herrn Johann einmalig 10 Pfund Heller, 1 Gulden und 1 Schilling Pfennige bezahlen. Jost und Reinhard und die Vormunde sollen auf alle weiteren Forderungen auf die Weingärten verzichten, die vielmehr der Vikarie des Heiliggeiststifs zu Heidelberg und dem Dekan und Kapitel auf ewig gehören sollen. Die Partei der Erben hat den Vertrag angenommen, wobei das Patronatsrecht und der Inhalt der "stifftung" unberührt bleiben. Dergleichen haben Doktor Johann (Hans) Wacker, Dekan zum Heiliggeiststift, auch für das Kapitel, und Johann Pfot als Pfründeninhaber ihre Zustimmung versichert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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