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Lorenz von Münster, Valentin Fuchs von Dornheim, Jobst von Baumbach, Johann Reiprecht von Büdingen und Peter Echter von Mespelbrunn fällen einen Schiedsspruch zur Beendigung der Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof Melchior [Zobel von Giebelstadt] und dem Abt des Klosters Fulda Wolfgang [Dietrich von Eusigheim] und zur Interpretation des in diesem Streit ergangenen Urteils des Reichskammergerichts. Im einzelnen geht es dabei um die Festlegung und Versteinung der Grenze zwischen den beiderseitigen Territorien auf dem Dammersfeld (Tabersfeldt) und im Amt Auersberg an der Ulster sowie die Zuständigkeit der Zent Hilders in den fuldischen Dörfern Batten, Thaiden (Deutten), Findlos und Seiferts.

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Staatsarchiv Würzburg
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