Franz Johann Schindelin von und zu Unterreitnau, fürstlich konstanzischer Rat und Obervogt in Markdorf, verleiht Hans Adler von Weißenried und Ehefrau Maria Buocher von Habertsweiler (Namen gestrichen, darüber: Marx Strobel von Oberlottenweiler und Anna Maria Maurer von Manzell) auf Lebenszeit Hof und Gut in Segel, den zuvor der Beliehene und seine vorige Ehefrau Anna Rustin (überschrieben: Hans Adler von Weißenried und Maria Buocherin) innehatten. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Es darf nur eine Feuerstelle unterhalten, Hausleute dürfen nicht aufgenommen werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten geben sie als Hubzins und Gült in das Schloß Unterreitnau je 9 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Imi Erbsen, 1 Sack Rüben, den besten Baum mit Äpfeln oder zwei Säcke voll. Sie leisten Fuhrdienste ins Bad oder anderswohin. Bei Tod oder Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut zurück. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorn zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Laut Rückvermerk wurde der Hof am 25. Februar 1699 Marx Strobel von Oberlottenweiler und Anna Maria Maurerin verliehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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