Ritter Konrad von Berlichingen und sein Sohn Bernhard verkaufen ihre nachgenannten Anteile an Schloss und Stadt Widdern an Kurfürst Philipp von der Pfalz und dessen Erben. Einen Teil hatte Bernhard von den Echtern zunäscht pfandweise und dann erkauft innegehabt, einen anderen Teil hatte Konrad von denen von Frankenstein und von Handschuhsheim an sich gebracht und gemeinsam mit denen von Rosenberg und von Seldeneck besessen. Der Verkauf geschieht mit allem Zugehör, insbesondere der Kessach von Unterkessach bis zur Einmündung in die Jagst bei Widdern. Der Kauf geschah um 300 Gulden, die hiermit quittiert werden. Bis auf den Fluss und die Fischereirechte, die Lehen vom Domstift Würzburg sind, ist alles freies und unbeschwertes Eigentum. Auf einen Teil war Bernhards Ehefrau [Agatha von Vellberg] bewittumt gewesen, was nun anderweitig geregelt wurde und wofür dem Pfalzgrafen ein gesondertes Schreiben übergeben worden ist. Die Verkäufer versprechen etwaige Belastungen, die sich finden würden, zu begleichen und Währschaft für den Verkauf. Sie weisen Schultheißen, Gericht, Gemeinde, Einwohner und Ausleute zu Widdern an, dem Pfalzgrafen zu huldigen, und wollen sie danach von ihren Pflichten, Gelübde und Eide ihnen gegenüber entbinden. Die Ausstellers wollen den Verkauf betreffendes Schriftgut binnen Monatsfrist übergeben und verzichten auf mögliche Hilfsmittel gegen den Verkauf. Es siegeln zusätzlich die hinzugebetenen Georg (Jorg) von Vellberg der Ältere, Ritter, und Ernfried von Vellberg der Jüngere, die Schwager der Aussteller.