Der Ulmer Bürger Peter Heckennagel bekennt, dass ihm ein jährlicher Zins von 1 rheinischen Gulden zusteht. Dieser gefällt von Haus und Hofstatt des Ulmer Bürgers Johann Hauser in Ulm im Höslinsgässlein [heute Rebengasse] zwischen den Häusern des Schreibers Bartholomäus Aitinger und des Johann Braun und wurde von ihm am 5. Oktober ("auff monntag nach sannt Francissen tag") 1495 [A Urk. lfd. Nr. 2774] gekauft und ist gegen Bezahlung von 20 rheinischen Gulden ablösbar. Diesen Zins hat er nun der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und ihren Verwaltern, die Ulmer Ratsherren Veit Rudolf, Johann Schuhlin und Jodok ("Jos") Talfinger, verkauft und ihnen den darüber ausgestellten Zinsbrief übergeben. Dafür haben sie ihm 20 rheinische Gulden bezahlt. Der Verkauf erfolgte unter Vorbehalt des dem Zinspflichtigen zustehenden Ablösungsrechts.