Einkommensteuer: Allgemeines und vereinzelt Einzelfälle
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 85
Zugang 1996/069 P 30
S 2110 A-S 2127 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356)
1935-1944
Enthält v.a.:
Steuerliche Behandlung der Ausfuhrförderungsumlage; Steuerermäßigung für Hausgehilfinnen; Einführung von Reichssteuern im Saarland am 12. Dezember 1935; Pauschsatz für Betriebsausgaben bei schriftstellerischer Tätigkeit; Härten bei der Anwendung des § 53 Einkommensteuergesetzes: Allgemeines und Einzelfälle; Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht in- und ausländischer Inhaber von Urheberrechten aus von Inländern vereinnahmten Lizenzgebühren; Steuerliche Behandlung von Darlehen bei der Einkommen- und Vermögenssteuer und bei der Schenkungs- und Reichsfluchtsteuer; einkommensteuerliche Behandlung der Bezüge aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe für Zwecke der Wissenschaft; steuerliche Erleichterungen in der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer bei Schiffsverkäufen; Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ordnungsstrafen: Einzelfälle; einkommensteuerliche Behandlung der Spenden der Gefolgschaftsmitglieder an das Sudetendeutsche Hilfswerk; steuerliche Behandlung von Bezügen nach dem Wehrmachtfürsorgegesetz und -versorgungsgesetz vom 26. August 1938; einkommensteuerliche Behandlung der Roggenstützungsabgabe; Nichtabzugsfähigkeit von Schmiergeldern und von Ordnungsstrafen von der Einkommensteuer; Verlustabzug bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer nach § 10 Einkommensteuergesetz; steuerliche Behandlung der Mitgliederbeiträge zum Reichsbund ehemaliger Berufssoldaten; einkommensteuerliche Behandlung von Unterstützungsgeldern der NSDAP an deren Arbeitnehmer; Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in den sudetendeutschen Gebieten und in der Ostmark; Gewinngutschriften auf das nicht voll eingezahlte Grundkapital der Württembergischen Feuerversicherung AG in Stuttgart; Zweifelsfragen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und zum Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für das Jahr 1939; steuerliche Behandlung von öffentlichen Zuschüssen; steuerliche Behandlung der Spenden von Gefolgschaftsmitgliedern an das Deutsche Rote Kreuz; Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in den eingegliederten Ostgebieten; steuerliche Behandlung der Schulbeihilfen an Arbeitnehmer; steuerliche Behandlung der Zahlungen, die von Angestellten der dem Deutschen Shell-Fürsorgefonds angehörenden Firmen und von den Firmen selbst geleistet werden, nach § 10 Einkommensteuergesetz: Allgemeines und Einzelfall; steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen an Bausparkassen als Sonderausgaben; Merkblatt der Öffentlichen Bausparkasse Württemberg über steuerliche Vergünstigung für Bausparer, Druck, 4 S.; Höchstbetrag für Sonderausgaben bei den Hinterbliebenen gefallener Wehrmachtsangehöriger, steuerliche Behandlung der laufenden Zuwendungen an in der Wehrmacht weiter verwendeten kriegsversehrten Soldaten und Wehrmachtsbeamten; einkommensteuerliche Behandlung der Unterstützungen (Ehrensolde), die von Hitler und vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda verdienten bedürftigen Personen (Gelehrten, Schriftstellern, Künstlern usw.) bewilligt wurden
Steuerliche Behandlung der Ausfuhrförderungsumlage; Steuerermäßigung für Hausgehilfinnen; Einführung von Reichssteuern im Saarland am 12. Dezember 1935; Pauschsatz für Betriebsausgaben bei schriftstellerischer Tätigkeit; Härten bei der Anwendung des § 53 Einkommensteuergesetzes: Allgemeines und Einzelfälle; Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht in- und ausländischer Inhaber von Urheberrechten aus von Inländern vereinnahmten Lizenzgebühren; Steuerliche Behandlung von Darlehen bei der Einkommen- und Vermögenssteuer und bei der Schenkungs- und Reichsfluchtsteuer; einkommensteuerliche Behandlung der Bezüge aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe für Zwecke der Wissenschaft; steuerliche Erleichterungen in der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer bei Schiffsverkäufen; Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ordnungsstrafen: Einzelfälle; einkommensteuerliche Behandlung der Spenden der Gefolgschaftsmitglieder an das Sudetendeutsche Hilfswerk; steuerliche Behandlung von Bezügen nach dem Wehrmachtfürsorgegesetz und -versorgungsgesetz vom 26. August 1938; einkommensteuerliche Behandlung der Roggenstützungsabgabe; Nichtabzugsfähigkeit von Schmiergeldern und von Ordnungsstrafen von der Einkommensteuer; Verlustabzug bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer nach § 10 Einkommensteuergesetz; steuerliche Behandlung der Mitgliederbeiträge zum Reichsbund ehemaliger Berufssoldaten; einkommensteuerliche Behandlung von Unterstützungsgeldern der NSDAP an deren Arbeitnehmer; Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in den sudetendeutschen Gebieten und in der Ostmark; Gewinngutschriften auf das nicht voll eingezahlte Grundkapital der Württembergischen Feuerversicherung AG in Stuttgart; Zweifelsfragen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und zum Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für das Jahr 1939; steuerliche Behandlung von öffentlichen Zuschüssen; steuerliche Behandlung der Spenden von Gefolgschaftsmitgliedern an das Deutsche Rote Kreuz; Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in den eingegliederten Ostgebieten; steuerliche Behandlung der Schulbeihilfen an Arbeitnehmer; steuerliche Behandlung der Zahlungen, die von Angestellten der dem Deutschen Shell-Fürsorgefonds angehörenden Firmen und von den Firmen selbst geleistet werden, nach § 10 Einkommensteuergesetz: Allgemeines und Einzelfall; steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen an Bausparkassen als Sonderausgaben; Merkblatt der Öffentlichen Bausparkasse Württemberg über steuerliche Vergünstigung für Bausparer, Druck, 4 S.; Höchstbetrag für Sonderausgaben bei den Hinterbliebenen gefallener Wehrmachtsangehöriger, steuerliche Behandlung der laufenden Zuwendungen an in der Wehrmacht weiter verwendeten kriegsversehrten Soldaten und Wehrmachtsbeamten; einkommensteuerliche Behandlung der Unterstützungen (Ehrensolde), die von Hitler und vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda verdienten bedürftigen Personen (Gelehrten, Schriftstellern, Künstlern usw.) bewilligt wurden
1 Bü (1,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:29 MEZ
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- 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer (Gliederung)
- 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356) (Gliederung)