Hans Mayer aus Blaubeuren und Anna Saltzman aus Schelklingen, wegen Ehebruchs und unerlaubten Umgangs miteinander zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, künftig nicht mehr zusammenzuleben, versprechen, nach Zahlung der Gefängniskosten dies zu befolgen, und schwören U. H. Mayer und A. Saltzman hatten sich, obwohl beide verheiratet, von ihren Ehepartnern getrennt, und trotz eines Verbotes der Obrigkeit von Schelklingen wie Eheleute zusammengelebt.