Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums, beurkundet die im Rathaus von Altdorf erfolgte Zustellung einer inserierten, am 24. Januar 1471 in Graz ausgefertigten Inhibition bzw. Citation ("verbiet und ladung briefe") Friedrichs III. an Ammann und Rat zu Altdorf. Die Verkündung erfolgt in Gegenwart von Konrad Morder, Priester, Ital Humpis d.J. und Hans Bodmer als Anwälte, Räte und Diener von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten. Der Notar führt die Zustellung aus, indem er die Urkunde dem Rat vorlegt und wörtlich verliest "mit luter stym[m] aigenlich und v[er]stentlichen", worüber er auf Wunsch des Abts das vorliegende Instrument ausfertigt. Das an Ammann und Bürger zu Altdorf gerichtete Mandat führt aus, daß dort Grund und Boden dem Kloster gehören und die Hofstätten ihm zins- und gültbar sind. Dessen ungeachtet haben Leute im Ort Hofstätten ohne Genehmigung von Abt und Konvent mit Neubauten versehen, Zinsen darauf gelegt und mit fremden Personen belegt. Diese benutzen die Weide und andere Gemeinrechte wie die Untertanen des Klosters. Die Empfänger des Mandats sollen die Neubauten innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen beseitigen oder sich mit dem Abt einigen. Andernfalls sollen sie sich gerichtlich rechtfertigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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