Johann Thomas Cordes, Professe der Abtei Marienfeld, macht bekannt, dass er von Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann zugunsten der Abtei Marienfeld mit dem Lehngut Walkenhaus im Kirchspiel Liesborn belehnt worden ist. Marienfeld soll an Werden jährlich am 29. September einen Scheffel Roggen lippischen Maßes und 2 Schilling bezahlen. Stirbt der Belehnte, so ist eine Neubelehnung binnen Jahr und Tag nach der Zahlung von 5 rheinischen Gulden möglich. In Vollmacht der Abtei Marienfeld hat der Werdener Landgerichtsschreiber Stephan Benedikt Dingerkus eidlich gehuldigt. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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