A Rep. 082-17 Berlin-Hamburger Eisenbahn (Bestand)
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A Rep. 082-17
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 6 Unternehmen der Wirtschaft >> A 6.2 Unternehmen der privaten Wirtschaft >> A Rep. 082 Eisenbahngesellschaften, Klein- und Privatbahnen
1843 - 1843
Vorwort: A Rep. 082-17 Berlin-Hamburger Eisenbahn
1. Institutionsgeschichte
Am 8. November 1841 schlossen die Freie und Hansestadt Hamburg, die Herzogtümer Holstein und Lauenburg, das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und das Königreich Preußen einen Staatsvertrag zur Errichtung einer Bahnstrecke. Ab dem 6. Mai 1844 wurde von der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft diese Bahn gebaut, die dann am 15. Dezember 1846 in Betrieb genommen wurde. Es war eine 286 km lange Normalspurbahn.
Bei der Berlin-Hamburger-Eisenbahn-Gesellschaft handelt sich nicht um eine Kleinbahn, sondern eine Privatbahn. Rechtlich gesehen ist sie der private Vorläufer einer später verstaatlichten Bahnlinie, und damit war die Strecke selbstverständlich ein Teil des Bahnnetzes der späteren Reichsbahndirektion Berlin.
Die Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft wurde - wie andere private Eisenbahngesellschaften in Preußen - ab 1884 dann verstaatlicht, und in der Folge wurde die Linie Berlin-Hamburg eine der wichtigen Verbindungen des wachsenden preußischen Eisenbahnnetzes. Nach 1930 diente sie mehrfach für Rekordfahrten, u.a. mit dem ‚Schienenzeppelin'; später fuhr hier der erste Dieselschnelltriebwagen, der ‚fliegende Hamburger'.
2. Bestandsgeschichte
Es handelt sich um eine einzelne Akte in den Magistratsunterlagen, dem Gründungsvertrag der BHE, die nach 1960 herausgelöst und als eigener Bestand formiert wurde.
Der Bestand umfasst jetzt 2 AE (0,15 lfm.).
Er wird folgendermaßen zitiert: LA Berlin, A Rep. 082-17, Nr. …
3. Verweise
LAB A Rep. 080; C Rep. 309
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Bley, Peter, 150 Jahre Eisenbahn Berlin-Hamburg. Düsseldorf 1996 (alba)
Berlin, November 2011 Martin Luchterhandt
1. Institutionsgeschichte
Am 8. November 1841 schlossen die Freie und Hansestadt Hamburg, die Herzogtümer Holstein und Lauenburg, das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und das Königreich Preußen einen Staatsvertrag zur Errichtung einer Bahnstrecke. Ab dem 6. Mai 1844 wurde von der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft diese Bahn gebaut, die dann am 15. Dezember 1846 in Betrieb genommen wurde. Es war eine 286 km lange Normalspurbahn.
Bei der Berlin-Hamburger-Eisenbahn-Gesellschaft handelt sich nicht um eine Kleinbahn, sondern eine Privatbahn. Rechtlich gesehen ist sie der private Vorläufer einer später verstaatlichten Bahnlinie, und damit war die Strecke selbstverständlich ein Teil des Bahnnetzes der späteren Reichsbahndirektion Berlin.
Die Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft wurde - wie andere private Eisenbahngesellschaften in Preußen - ab 1884 dann verstaatlicht, und in der Folge wurde die Linie Berlin-Hamburg eine der wichtigen Verbindungen des wachsenden preußischen Eisenbahnnetzes. Nach 1930 diente sie mehrfach für Rekordfahrten, u.a. mit dem ‚Schienenzeppelin'; später fuhr hier der erste Dieselschnelltriebwagen, der ‚fliegende Hamburger'.
2. Bestandsgeschichte
Es handelt sich um eine einzelne Akte in den Magistratsunterlagen, dem Gründungsvertrag der BHE, die nach 1960 herausgelöst und als eigener Bestand formiert wurde.
Der Bestand umfasst jetzt 2 AE (0,15 lfm.).
Er wird folgendermaßen zitiert: LA Berlin, A Rep. 082-17, Nr. …
3. Verweise
LAB A Rep. 080; C Rep. 309
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Bley, Peter, 150 Jahre Eisenbahn Berlin-Hamburg. Düsseldorf 1996 (alba)
Berlin, November 2011 Martin Luchterhandt
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 080 Eisenbahndirektion Berlin
LAB C Rep. 309 Reichsbahndirektion Berlin
LAB C Rep. 309 Reichsbahndirektion Berlin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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22.08.2025, 11:21 MESZ