Kläger: Jacques Martini, Kaufmann in Hamburg, namens seiner Kinder aus der Ehe mit Angela von Wielen (Kläger).- Beklagter: Abraham Stockmann, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis; Eidesleistung und Beweisführung durch die Vorlage der Original-Obligationen in einem Streit um Juwelen, die Ferdinand Feust als Sicherheit für Schuldverschreibungen dem Beklagten verpfändet hatte und die der Beklagte jetzt zur Realisierung seiner Schuldforderung verkaufen wollte; Hinweis der Kläger auf die Priorität ihrer Forderung gegen Ferdinand Feust aus einer Vormundschaftsverwaltung und auf die Ungültigkeit der Verpfändung wegen des Fallissements des Ferdinand Feust; Einrede des Beklagten, er habe die Pfänder in gutem Glauben angenommen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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