Abt Hieronymus von St. Emmeram bekundet, dass er von Kaspar von Lerchenfeld zu Köfering und Scheuer und seiner Ehefrau Katharina, geborene Trainerin, die Hofmark Rosenhof mitsamt den zwei Gütern in Mitter- und Unterheising (Mittern unnd Nidern Heusing) im Landgericht Haidau für 3600 Rheinische Gulden zuzüglich 100 Gulden leutkhauf gekauft und den Verkäufern ein Rückkaufsrecht für die nächsten sechs Jahre bewilligt hat. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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