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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Rechnungen von Ober- und Mittelbehörden >> Rechnungen Geschäftsbereich Finanzministerium
1807-1936
Überlieferungsgeschichte
Die Generalstaatskasse bestand seit 1807 neben der Generalsteuerkasse; 1818 wurden beide unter der Bezeichnung Staatshauptkasse vereinigt. Diese war Zentralkasse für den gesamten Staatshaushalt und setzte sich aus der Obereinnehmerei und der Oberzahlmeisterei unter je einem Staatshauptkassier zusammen; die Verwaltung besorgte die dem Finanzministerium unterstellte Staatskassenverwaltung (vgl. Bestand E 255).
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält die Rechnungen der Generalstaatskasse und der Staathauptkasse sowie Rechnungen über Gratialien und Pensionen. Vorhanden sind auch umfangreiche Unterlagen diverser Pensionkassen (für Zivilstaatsdiener, Volks-, Latein- und Realschullehrer und deren Witwen und Waisen).
Vorbemerkung: Die Staatshauptkasse war die Zentralkasse für den gesamten Staatshaushalt und bestand aus der unter König Friedrich gebildeten Generalstaatskasse und Generalsteuerkasse. Diese Kassen wurden unter König Wilhelm I. durch Bekanntmachung vom 23.12.1816 (Reg.Bl. S. 401) in Hauptstaatskasse und Obersteuerkasse umbenannt und bei Einrichtung der neuen Staatsverwaltung unter der Bezeichnung "Staatshauptkasse" vereinigt. Die Staatshauptkasse bestand aus der Obereinnehmerei und Oberzahlmeisterei mit je einem Staatshauptkassier. Zu ihrer Verwaltung wurde eine dem Finanzministerium unmittelbar unterstellte weitere Zentralbehörde, die Staatskassenverwaltung geschaffen, die aus dem Direktor als Vorstand, den beiden Staatshauptkassierern und einem Justitiar bestand. Bis zur Einrichtung besonderer Ministerialkassen im Jahre 1822 wurde die Kassen- und Rechnungsführung der einzelnen Ministerien auch von der Staatshauptkasse besorgt. Danach wurden nur noch Staatsausgaben, für die kein einzelnes Departement zuständig war, auf die Staatskasse eingewiesen. Bei der Obereinnehmerei wurden außerdem Partikular-Rechnungen geführt über den besonderen Fonds zur Alimentierung ehemaliger Zolldiener, über die Unterstützungskasse für die niederen Diener bei der Steuerverwaltung, über die Pensionsanstalten der Hinterbliebenen der Staatsbeamten sowie derjenigen der Angestellten an Latein- und Realschulen, über die Schullehrer-Pensionskasse und über die Schullehrer-Witwenkasse. Sie führte ebenso gesondert Rechnungen über die Zollgefälle und die Grundstocksverwaltung, deren Verwögen in den Rechnungsergebnissen nachgewiesen war. Mit dem Eintritt Württembergs in das Deutsche Reich wurde die Staatshauptkasse Abrechnungsstelle mit der Reichshauptkasse und vom 1.4.1926 an übernahm sie die Aufgaben der Staatsschuldenkasse. An der Stelle der aufgelösten Finanzministerialkasse wurde sie durch Verfügung vom 21.3.1927 (Reg.Bl. S. 132) Einheitskasse für das Finanzministerium und seiner Oberbehörden und Auftragskasse für das Kultministerium in Bezug auf Schullasten, Seminare und Lehrerbildungsanstalten. Die Staatshauptkasse wurde durch Verordnung vom 21.4.1937 (Reg.Bl. S. 41) und Bekanntmachung vom 19.5.1937 (Reg.Bl. S. 44) als selbständige Behörde aufgehoben und unter der Bezeichnung "Landeshauptkasse" dem Finanzministerium eingegliedert. Die General-Domanialkasse wurde infolge Dekrets vom 13.10.1806 errichtet und führte Rechnung über alle Revenüen mit Ausnahme der Steuern, der Akzise sowie der Tax- und Stempelrevenüen, für die eigene Kassen bestellt waren. Zur Deckung der unfundierten Staatsschuld und zur Unterstützung der Staatskasse bei außerordentlichen Staatsbedürfnissen wurde durch Finanzministerialdekret vom 25.11.1818 eine Dispositionskasse errichtet. Diese Kasse wurde zunächst mit einem Fonds von drei Millionen Gulden ausgestattet und von einem eigenen Kassier verwaltet. Bereits drei Jahre später wurde sie als selbständige Kasse wieder aufgelöst und mit der Staatshauptkasse vereinigt. Die durch Generalverordnung vom 15.1.1817 errichtete Ausstandshauptkasse bezog ihren Fonds aus den Einnahmen aller Aktiv-Ausstände an verfallenen unverzinslichen Posten, Geld und Naturalien aus der laufenden Administration der Hauptstaatskasse, der Obersteuerkasse, der Obersteuerkasse Tabak-, Salz-, Gefäll-, Straßen-, Oberpost und Regierungsblattkasse, der Kameralämter und der Taxen von Stiftsverwaltungen. Sie war für die Tilgung aller Forderungen an sämtliche Haupt- und Unterkassen zuständig, die von irgendeiner Seite aus Rechtstiteln vorhanden waren und bis 23. April 1812 geltend gemacht wurden. Auch die Ausstandshauptkasse wurde im Jahre 1831 aufgelöst und mit der Staatshauptkasse vereinigt. Der nachstehende Bestand, 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnung im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen, wurde 1977/1978 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellten Wolfgang Weisensel und Ute Etienne unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und der Unterzeichneten, die auch die Abschlußarbeiten besorgte. Der Bestand umfasst 3272 Bände und Büschel = 155,5 lfd. m. Ludwigsburg, Oktober 1978 D. Bader
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.