Dr. Georg Rudolf Widmann, Syndikus der Reichsstadt Schwäbisch Hall, und Lienhard Bleymeier, Stadtschreiber zu Wimpfen, vergleichen die seit längerem herrschenden und bis an das Reichskammergericht erwachsenen Streitigkeiten zwischen der Haller Ratsführung und Joß Firnhaber, deren Bürger, wie folgt: 1. Nachdem beide Parteien während der vorangegangenen Unterhandlungen jede Schmähung der jeweiligen Gegenseite oder beleidigende Absichten kategorisch in Abrede gestellt haben, wird dieser Hauptpunkt der wechselseitigen Beschwerden für vertragen und geschlichtet erklärt. 2. Hinsichtlich der Auseinandersetzungen des Firnhaber mit Hans Schreyer zu Raibach um dessen Wässerungsrechte an der Hagenbacher Steige bestätigen die Schlichter den Schreyer begünstigenden Ratsentscheid vom 8. November 1563 und bestimmen, dass Firnhaber den hiergegen am kaiserlichen Kammergericht angestrengten Prozess einstellen lassen und künftig gegenüber dem Haller Rat gehorsam sein soll. Desgleichen soll Firnhaber seine in diesem Zusammenhang gegen den Haller Kammergerichtsprokurator Dr. Malachias Ramminger erhobene Injurienklage zurückziehen, der, wie städtischerseits glaubhaft versichert worden sei, lediglich den Anweisungen des Rates und seinem Mandat Folge geleistet habe. 3. Im Gegenzug haben die Schlichter den Rat dazu bewogen, die gegen Firnhaber verhängte Strafe von 40 fl rh zurücknehmen und demselben wiederum Zugang zu städtischen Ämtern zu gewähren. Ihre bisher angefallenen Gerichtskosten sollen die Streitparteien selbst tragen.