Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er einen neuen Vertrag zwischen den Brüdern Jakob und Ludwig zu Lichtenberg aufgesetzt hat, nachdem beide "zweytrechtig" an dem Vertrag geworden waren, den er vormals zwischen ihnen aufgesetzt hatte. Auf dem zu Germersheim berufenen Tag hat der Pfalzgraf nach Verhörung beider Seiten mit ihrer Zustimmung Folgendes vereinbart: [1.] Beide Herren von Lichtenberg sollen ihre Vertreter am nächsten St. Ulrichstag [04.07.] zur Tagzeit nach Bischweiler senden, wo der Landvogt oder dessen Bevollmächtigter sie vernehmen soll. Jakob von Lichtenberg hat darzulegen, was Willstätt an jährlichen Gefällen einbringt. Was von diesen Erträgen bis zur Summe von 1.000 Gulden fehlt, soll Ludwig von Lichtenberg seinem Bruder auf Ingweiler, die dortigen Amtsorte oder sonstige Einkünfte anweisen. Ludwig hat für die Garantie der Summe acht adlige Bürgen aus der Herrschaft Lichtenberg zu stellen, Streitfälle sind dem Entscheid des Pfalzgrafen anheimzustellen. [2.] Jakob soll Salbücher, Register, Lehnsbriefe und andere Urkunden nach Laut des vorangegangenen Schieds mitsamt dem Schloss Schöneck zu Händen des Landvogts stellen, doch nicht bevor die Versorgung Jakobs bezüglich der Gülte gesichert ist. [3.] Die von Jakob vergebenen Lehen sollen so verbleiben, doch fortan keine mehr ausgegeben werden. [4.] Jakob von Lichtenberg soll darlegen, was Willstätt in den vergangenen zwei Jahren jeweils weniger als 1.000 Gulden an jährlichen Einkünften erbracht hat. Die Hälfte des Fehlbetrags soll Ludwig seinem Bruder binnen einen Vierteljahrs, die andere Hälfte über das darauffolgende Jahr unter Setzung von Unterpfanden ausrichten. [5.] Stirbt Ludwig vor Jakob, sollen Ludwigs Erben die Zahlungen aus dem Lehen Ingweiler weiterhin zur Versorgung an Jakob ausrichten. Sollte Ingweiler derweil versetzt sein, sind die Zahlungen auf andere Güter zu legen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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