Vereinbarung über einen jährlichen Zins zu Ostern
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Urk. 15, 347
Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]
Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1421-1430
1424 März 18
Not.-Instr. des kaiserl. Notars Johannes Wynrich von Kassel, Klerikers Mainzer Diözese, Pergt. mit dem Signete des Notars, das Siegel an Pergamentstreifen anhängend. -
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec in domo habitationis d. Johannis Schornsteyns pretacti in veteri opido Cassel, anno 1424, ind. 2., pontificatus Martini pape V. anno 7., decima octava die mensis martii, hora nonarum.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare haben die Priester Johannes Schornsteyn, Hermann Grebinsteyn und Johannes Sophie, Testamentsvollstrecker des † Herrn Heinrich Adelmud, zur Erfüllung des Testamentes mit der Priorin und dem Konvente zu Ahnaberg (Anenberge), sowie mit Herrn Johannes Kober, dem Vormunde des Klosters, eine Vereinbarung getroffen über einen jährlichen Zins zu Ostern von 2 Gulden, der für 24 rheinische Goldgulden gekauft worden ist. Die Testamentsvollstrecker sollen ihn danach wie folgt verteilen: Priorin und Konvent erhalten den vierten Teil, der Pleban erhält 18 Schillinge, der Primissarius 10 Schillinge, der Rektor der Schule (rector scolarium) 1 lb., seine Angestellten (locati) 10 Schillinge und endlich der Glöckner (campanator) 5 Schillinge hessische in der Altstadt Kassel übliche Pfennige. Dieser Zins soll dazu dienen, daß während des Interdiktes täglich mit Ausnahme des Sonnabends, wo das 'Salve regina' gesungen werden muß, in der Pfarrkirche St. Cyriaci vor dem Hochamte, das 'Recordare virgo mater' mit dem Versiculus und der Collecta 'De domina nostra' gesungen wird. Wenn der Zins sich vergrößert, sollen ihn die Genannten sich entsprechend teilen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Vermerk d. 15. Jahrh.: Disse gulde getellet eyn halb gulden uff ... hern Johan Egerman.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Sartor und Stephan Stoltzinbach, Kleriker Mainzer Diözese.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Priorin und Konvent mit dem Konventssiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 375
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vor dem Notare haben die Priester Johannes Schornsteyn, Hermann Grebinsteyn und Johannes Sophie, Testamentsvollstrecker des † Herrn Heinrich Adelmud, zur Erfüllung des Testamentes mit der Priorin und dem Konvente zu Ahnaberg (Anenberge), sowie mit Herrn Johannes Kober, dem Vormunde des Klosters, eine Vereinbarung getroffen über einen jährlichen Zins zu Ostern von 2 Gulden, der für 24 rheinische Goldgulden gekauft worden ist. Die Testamentsvollstrecker sollen ihn danach wie folgt verteilen: Priorin und Konvent erhalten den vierten Teil, der Pleban erhält 18 Schillinge, der Primissarius 10 Schillinge, der Rektor der Schule (rector scolarium) 1 lb., seine Angestellten (locati) 10 Schillinge und endlich der Glöckner (campanator) 5 Schillinge hessische in der Altstadt Kassel übliche Pfennige. Dieser Zins soll dazu dienen, daß während des Interdiktes täglich mit Ausnahme des Sonnabends, wo das 'Salve regina' gesungen werden muß, in der Pfarrkirche St. Cyriaci vor dem Hochamte, das 'Recordare virgo mater' mit dem Versiculus und der Collecta 'De domina nostra' gesungen wird. Wenn der Zins sich vergrößert, sollen ihn die Genannten sich entsprechend teilen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Vermerk d. 15. Jahrh.: Disse gulde getellet eyn halb gulden uff ... hern Johan Egerman.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Sartor und Stephan Stoltzinbach, Kleriker Mainzer Diözese.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Priorin und Konvent mit dem Konventssiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 375
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:14 MESZ