Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass er auf Bitten des Abtes von Fulda, Philipp Schenck zu Schweinsberg, die Lehnsmänner Fuldas daraufhinw...
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1526
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1544 März 10
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben undter unserm aufgedruckten insigel in unser und des reichs stat Speyer am zehenden tag des monats Martii anno etcetera im vierundvierizigsten unsers kaiser thumbs im vier und zwainizigisten und unserer reiche im neunundzwainizigisten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass er auf Bitten des Abtes von Fulda, Philipp Schenck zu Schweinsberg, die Lehnsmänner Fuldas daraufhinweist, dass der Abt und das Kloster Fulda von Karls Vorgängern zahlreiche Regalien, Privilegien und Rechte erhalten haben. Dazu gehört auch, dass nur der amtierende Abt von Fulda im Herschaftsbereich Fuldas Steuern erheben und eintreiben darf. Trotzdem haben Lehnsmänner Fuldas und deren Vasallen (zinszverwanndte) gegen dieses Recht verstoßen und sich geweigert, die von den Reichsständen beschlossene Türkensteuer zu bezahlen. Deshalb hat der Abt Kaiser Karl in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten. Da es Aufgabe des Kaisers ist, Abt und Kloster bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, ordnet Karl mit dieser Urkunde unter Androhung von Huldverlust und einer Strafe in Höhe von 20 Mark lötigen Golds - zahlbar jeweils zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und den Abt von Fulda - an, dass die Lehnsmänner und ihre Vasallen alle Steuern, die vom Kaiser und den Reichsständen beschlossen werden, entrichten und niemand an der Bezahlung hindern sollen. Die Lehnsmänner können in dieser Angelegenheit an das Reichskammergericht appellieren. Die Steuer muss in dieser Zeit trotzdem gezahlt werden. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Speyer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Taxvermerk über sieben rheinische Gulden
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carolus
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum caesareae et ca/tholicae maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Naves
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Jo[hannes] Obernburger)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 262; StaM, Kopiare Fulda: K 443, f. 1286-1288
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass er auf Bitten des Abtes von Fulda, Philipp Schenck zu Schweinsberg, die Lehnsmänner Fuldas daraufhinweist, dass der Abt und das Kloster Fulda von Karls Vorgängern zahlreiche Regalien, Privilegien und Rechte erhalten haben. Dazu gehört auch, dass nur der amtierende Abt von Fulda im Herschaftsbereich Fuldas Steuern erheben und eintreiben darf. Trotzdem haben Lehnsmänner Fuldas und deren Vasallen (zinszverwanndte) gegen dieses Recht verstoßen und sich geweigert, die von den Reichsständen beschlossene Türkensteuer zu bezahlen. Deshalb hat der Abt Kaiser Karl in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten. Da es Aufgabe des Kaisers ist, Abt und Kloster bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, ordnet Karl mit dieser Urkunde unter Androhung von Huldverlust und einer Strafe in Höhe von 20 Mark lötigen Golds - zahlbar jeweils zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und den Abt von Fulda - an, dass die Lehnsmänner und ihre Vasallen alle Steuern, die vom Kaiser und den Reichsständen beschlossen werden, entrichten und niemand an der Bezahlung hindern sollen. Die Lehnsmänner können in dieser Angelegenheit an das Reichskammergericht appellieren. Die Steuer muss in dieser Zeit trotzdem gezahlt werden. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Speyer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Taxvermerk über sieben rheinische Gulden
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carolus
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum caesareae et ca/tholicae maiestatis proprium
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Naves
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Jo[hannes] Obernburger)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 262; StaM, Kopiare Fulda: K 443, f. 1286-1288
Johann Obernburger war leitender Sekretär der kaiserlichen Kanzlei.
Am unteren Rand der Urkunde ein lateinisches Kurzregest.
Am unteren Rand der Urkunde ein lateinisches Kurzregest.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Namensnennung 4.0 International