Wolfgang Ernst, Graf zu Löwenstein, verschreibt seiner Gemahlin, geb. Gräfin zu Hohenlohe, gemäss des zwischen ihnen durch Vermittlung der Gebrüder und Grafen Ludwig Eberhard, Philipp Heinrich und Georg Friedrich d.J. zu Hohenlohe-Langenburg zu Stande gekommenen Heiratsvertrages eine Morgengabe und ein Wittum von 1.000 Gulden auf seine privativen Güter zu Teilbach, die auf 4.000 Gulden Wert geschätzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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