30 Jahre Naturpark Schönbuch
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 S024044/301
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002 >> Mai 2002
14. Mai 2002
Vor 30 Jahren wurde der Schönbuch als Naturpark ausgewiesen, der erste Deutschlands. Er ist das größte zusammenhängende Waldgebiet im heutigen Baden-Württemberg und eine Oase für Tiere, wie zum Beispiel Rotwild, für Pflanzen und auch für den Menschen. Denn die Lage vor den Toren Stuttgarts macht ihn zum beliebten Naherholungsgebiet mit sechs Schaugehegen, Kinderspielplätzen und einem ausgeklügelten System von Waldwegen für Wanderer, Fahrradfahrer und Reiter. Ein beliebtes Forschungsobjekt für Zoologen ist der Goldersbach, einer der wenigen naturbelassenen Bachläufe im Land.
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Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Treffpunkt im Grünen
Ammermann, Ingo
Ebert, Karl Heinrich; Forstdirektor, 1939-
Fischer, Walter
Günzel, Hans
Hägele, Ulrich
Vögel
Bebenhausen : Tübingen TÜ
Hohenentringen : Entringen, Ammerbuch TÜ
Schönbuch
Geologie; Sandstein
Jagd; Prunkjagd Schönbuch
Landschaft; Hochmoor
Natur: Naturschutz: Naturpark Schönbuch
Tiere
Wald: Bannwald
Wald; Waldgebiet Schönbuch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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