Notizen über Schulden und Güterkauf: Verzeichnis, was Hans Wern und seine Miterben an Zins schuldig sind: An (später nicht mehr vorkommenden) Gläubigern werden genannt der Heilige zu Feldhausen, die Pflegschaft der verstorbenen Maria Steinhartt, Hans Knupfer von Wilsingen (1), Hans Schnider von Feldhausen, Hans Leipartt, Lauttrahans' (?) Sohn von Trochtelfingen, verstorbener Jakob Gulde Auf diese Schulden ist das Gut (2) ihrem Stiefvater Hans Wern von den Brüdern Kaspar und Michel Guldin - Pfleger des letzteren sind Stoffel Gulde (3) und Michel Knupfer - für 353 Gulden verkauft worden. Der Käufer übernimmt ohne "der Obrigkeit Schuld" 300 Gulden Schulden. Die beiden Stiefsöhne erhalten noch für ihr ...drittelsgut (?) 53 Gulden, 3 Viertel Wiesen und 3 Jauchert Ackers: 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Michel Knupfer und Jerg Eiselin), 1 Jauchert auf den Banpreiten (Begrenzung: die gemeinen Teile; Zacharias Guide) und 1 Jauchert beim Bruochbom (Begrenzung: verstorbener Hans Guldin, Jerg Wolffer), dazu je 10 Gulden bar an ihrer Schuld, 1 Viertel Vesen, 1 Viertel Roggen, 2 Viertel (?) Gerste und an ihrer Schuld jährlich 20 Gulden. Von der Schreibtaxe soll jeder Teil die Hälfte übernehmen Am 13. November 1637 hat Hans Wern seinem Stiefsohn Kaspar Gulden das Gut, das er am 3. September gekauft hatte, überlassen. Der Stiefsohn übernimmt die Schulden. Der Stiefvater erstattet ihm dazu 100 Gulden in Raten von Martini 1638 bis 1644. Kaspar Gulden soll als Käufer Abzug, Leibeigenschaft und aufgeschlagene Gültschulden ohne Abzug der 100 Gulden entrichten Wegen der beschwerlichen Läufe und des verderblichen Kriegswesens können die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten werden. Am 20. November 1641 werden daher ab 1642 andere Zahlungsbedingungen vereinbart (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Lt. Rückvermerk handelt es sich um ein Gut zu Harthausen (3) Anstelle des durchgestrichenen Hans Leipart