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Gottfried, Abt von Comburg, und Heinrich Virenhören, Dekan des Landkapitels Künzelsau und Pfarrer an der Parochialkirche daselbst, geben ihre Einwilligung dazu, dass Gottfried und Walther von Bachenstein, Bürger zu Hall, zu ihrem Seelenheil den Altar der Heiligen Maria Magdalena in der Pfarrkirche zu Künzelsau mit gewissen Einkünften begaben mit der Bestimmung dass, solange die Stifter leben, der Abt diese Pfründe dem Weltgeistlichen verleihen soll, welchen dieselben hierzu bezeichnen; nach deren Tod aber soll der Abt die Wahl haben, welchem Weltgeistlichen er die Versehung derselben übertrage. Die gestifteten Güter sind: der vierte Teil des großen und kleinen Zehnten zu Siedeldorf (Sündeldorff), die Hälfte des großen und kleinen Zehnten zu Winzenhofen mit allen Rechten und Zugehörden, eine Wiese in Hemmoten (Kummathe?), zahlt jährlich 1 1/2 Gulden, eine Hube in Stachenhausen (Stauhenhawsen), gibt jährlich 1 Gulden 70 Denare und 7 Schilling, den achten Teil einer Urne Wein aus einem Weinberg, 6 Denare jährlich aus einem Weinberg, aus einem Hof Cronenhofen jährlich 10 Gulden, aus einem Acker 8 Schilling, aus einer Wiese jährlich 1/2 Gulden weniger 11 Denare und bares Geld in Höhe von 214 Gulden, wofür so schnell als möglich Gülten zu kaufen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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