Herzog Ulrich von Württemberg (Wirtemberg) bestätigt, dass sein Hofmeister und seine Räte Abt Johann [von Fridingen] von Bebenhausen wegen des Dorfs Weil einerseits und die Gemeinde Holzgerlingen (Holzgerringen) andererseits wegen des Losungsrechts bei Güterkäufen, der Gemeindelasten, des Schützengelds, Hirten- und Mösnerlohns [Helferlohn] im Falle, dass Angehörige des einen Orts Güter im anderen Ort erworben, verglichen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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