Johann Graf zu Montfort bekennt, daß er mit dem Kloster Weingarten einen Vergleich über die Obrigkeit in den Weingartener Besitzungen in der Herrschaft Tettnang geschlossen hat. Für den Fall des Aussterbens der Grafen von Montfort im Mannesstamm und des Übergangs der Herrschaft an einen anderen Besitzer, der diesen Vergleich nicht anerkennt, werden die unstreitigen und streitigen Rechte Weingartens aufgezählt. Die von Weingarten gezahlten 2800 fl für erweiterte Niedergerichtsrechte müssen zurückgezahlt werden, wenn der Besitznachfolger den Vergleich nicht einhält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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