Fleckenarchiv Alverdissen - Urkunden (Depositum) (Bestand)
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L 4 B
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.4. Amts- und Gemeindeverwaltungen >> 1.2.1.4.2. Städte und Gemeinden
1584-1703
Verfassung des Fleckens, Notariatsprotokoll.
Bestandsgeschichte: Ehemaliges Fleckenarchiv Alverdissen.
Form und Inhalt: Einleitung:
Alverdissen gehörte - ebenso wie Barntrup und Bösingfeld - zu den Stadtgründungen der Grafen von Sternberg im 13. Jahrhundert. Weil aber eine Urkunde über die Verleihung der Stadtrechte nicht überliefert ist, läßt sich das genaue Datum der Gründung nicht ermitteln. Quellenmäßig belegt ist aber für 1370 ein Rat und für 1396 Bürgermeister und Rat (LR 1210, 1345 Anm.).
Obwohl das Siegel mit einem achtstrahligen Stern die Umschrift "S. opidi in Alverd." trägt, scheint Alverdissen nicht in den Besitz der vollen Stadtrechte gelang zu sein.
Bei der Anlage der neugegründeten Städte orientierten sich die Grafen von Sternberg am lippischen Vorbilde. So weist auch Alverdissen das typische Dreistraßen-Schema auf, bei dem die äußeren Längsstraßen an beiden Enden zusammenlaufen.
Als die Sternberger Grafen ausstarben und das Territorium nach Lippe gelangte, war dies für die Entwicklung Alverdissens nicht vorteilhaft. Für den neuen Landesherren waren die Orte im Extertale ohne große Bedeutung, weshalb er 1410 "Stadt und Schloß Alverdissen mit allen Zubehör, Ghülden und Unghülden, Gerichten und Ungerichten" an Henning und Friedrich von Reden verpfändete (LR 1745). Eine Verpfändung, der weitere im 15. Jahrhundert folgen sollten. Der Abstieg Alverdissens dokumentierte sich auch an der Namensgebung; nicht mehr von der Stadt, sondern nur noch vom Flecken ist fernerhin die Rede.
Gingen somit die Stadtrechte formell verloren, so besaß Alverdissen dennoch einige Privilegien, die für eine Stadt charakteristisch waren. Die Einwohner bezeichneten sich weiterhin als "Bürger", und sie wählten jährlich ihren Magistrat, der sich aus zwei Bürgermeistern, zwei Lohnherren, zwei Gemeinheitsherren und vier Bauermeistern zusammensetzte. Die Gemeinheit regelte autonom die Ortsbe-festigung mit Mauer und Hagen, zu der alle Einwohner beitragen mußten, organisierte den Wegebau, setzte Strafen bei Verstößen gegen die Ortsstatuten fest, führte Prozesse und trat als juristische Person bei der Beschaffung von Krediten auf. Ebenso verfügte Alverdissen über ein Rathaus und ein eigenes Brauhaus und war im Besitz einiger Hude- und Holzgerechtigkeiten. Wesentliche Merkmale einer Stadt blieben also für Alverdissen erhalten.
Eine neue Entwicklung zeichnete sich ab, als Alverdissen als Paragium an den Grafen Philip, einen jüngeren Bruder des regierenden Grafen Simon VII. zur Lippe, fiel. Die Bestimmungen, die Graf Simon VI. zur Versorgung seiner jüngeren Söhne Otto und Philip 1597 traf, sahen vor, daß Philip alle Nutzungsrechte in Alverdissen besaß, aber die Hoheitsrechte bei Simon VII. verblieben. Dieses rechtliche Konstrukt gab in der Folgezeit Anlaß für zahlreiche Streitigkeiten, zumal Graf Philip durch eine weitere Erbschaft Regent der Grafschaft Schaumburg-Lippe wurde.
Die Regierung in Bückeburg versuchte immer wieder, die Hoheitsrechte über den Paragialbesitz zu erlangen, während die Grafen bzw. (ab 1789) Fürsten zur Lippe darauf achteten, daß ihre Rechte nicht geschmälert wurden. Die Auseinandersetzungen, die sich durch das ganze 18. Jahrhundert verfolgen lassen, endeten erst, als es der Fürstin Pauline 1812 gelang, das Amt Alverdissen zurückzukaufen, so daß Hoheit und Besitz vereint bei den Fürsten zur Lippe waren. Noch im gleichen Jahr wurde das Amt Alverdissen mit den Ämtern Sternberg und Barntrup zu einem Amt zusammengelegt, so daß nun der Flecken Alverdissen zu dem neugebildeten Amt Sternberg-Barntrup gehörte.
Der vorliegende Bestand enthält die Reste des Fleckenarchivs.
Er kam völlig ungeordnet ins Landesarchiv (vermutlich noch vor dem Zweiten Weltkrieg). Schriftstücke, die mehrere Seiten umfaßten, waren teilweise auseinandergerissen und an verschiedenen Stellen gelagert. Das Konvolut der Einzelstücke und -blätter wurde vom Bearbeiter, da eine eventuell vorher bestehende Ordnung nicht mehr zu erkennen war, nach Sachgesichtspunkten geordnet, so daß "Aktenbände" entstanden sind, wie sie zuvor niemals existiert haben. Aber nur auf diese Weise konnte eine gewisse Ordnung in den Bestand gebracht werden.
Das Schwergewicht des Bestandes, der den Zeitraum 17. bis 19. Jahrhundert umfaßt, liegt auf dem Rechnungswesen des Fleckens (Rechnungsbücher sowie Belege über bezahlte Arbeit, gelieferte Waren, agegebene Steuern etc.). Dagegen treten die Sachakten (Auseinandersetzungen über Hude- und Holz- sowie Brauge-rechtigkeiten, Militaria etc.), deren Überlieferung zudem sehr gestört ist, in den Hintergrund. Zur Ergänzung müssen daher die Akten der Regierung in Detmold betr. Alverdissen (Bestand L 7) und des Amtes Sternberg-Barntrup (L 108 Sternberg-Barntrup) herangezogen werden, die vollständiger erhalten geblieben sind. Hingewiesen sei auch auf den Bestand L 95 III "Amt Alverdissen".
Literatur: Otto Pölert, Alverdissen. Die Chronik eines freien Weich-
bildes und seiner Eingesessenen, o. O. 1951 (MS)
Erich Kittel, Zur Gründung der lippischen Städte, in:
Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landes-
kunde Bd. 20 (1951), S. 9-62
Erich Kittel, Alverdissen, in: Handbuch der historischen
Stätten Deutschlands Bd. 3, Stuttgart 1970, S. 22
Es ist zu zitieren: D 106 Alverdissen Nr. ...
L 4 B Nr. ... (Urkunden)
Detmold, Oktober 1983
gez. Dr. Wisotzky
Bestandsgeschichte: Ehemaliges Fleckenarchiv Alverdissen.
Form und Inhalt: Einleitung:
Alverdissen gehörte - ebenso wie Barntrup und Bösingfeld - zu den Stadtgründungen der Grafen von Sternberg im 13. Jahrhundert. Weil aber eine Urkunde über die Verleihung der Stadtrechte nicht überliefert ist, läßt sich das genaue Datum der Gründung nicht ermitteln. Quellenmäßig belegt ist aber für 1370 ein Rat und für 1396 Bürgermeister und Rat (LR 1210, 1345 Anm.).
Obwohl das Siegel mit einem achtstrahligen Stern die Umschrift "S. opidi in Alverd." trägt, scheint Alverdissen nicht in den Besitz der vollen Stadtrechte gelang zu sein.
Bei der Anlage der neugegründeten Städte orientierten sich die Grafen von Sternberg am lippischen Vorbilde. So weist auch Alverdissen das typische Dreistraßen-Schema auf, bei dem die äußeren Längsstraßen an beiden Enden zusammenlaufen.
Als die Sternberger Grafen ausstarben und das Territorium nach Lippe gelangte, war dies für die Entwicklung Alverdissens nicht vorteilhaft. Für den neuen Landesherren waren die Orte im Extertale ohne große Bedeutung, weshalb er 1410 "Stadt und Schloß Alverdissen mit allen Zubehör, Ghülden und Unghülden, Gerichten und Ungerichten" an Henning und Friedrich von Reden verpfändete (LR 1745). Eine Verpfändung, der weitere im 15. Jahrhundert folgen sollten. Der Abstieg Alverdissens dokumentierte sich auch an der Namensgebung; nicht mehr von der Stadt, sondern nur noch vom Flecken ist fernerhin die Rede.
Gingen somit die Stadtrechte formell verloren, so besaß Alverdissen dennoch einige Privilegien, die für eine Stadt charakteristisch waren. Die Einwohner bezeichneten sich weiterhin als "Bürger", und sie wählten jährlich ihren Magistrat, der sich aus zwei Bürgermeistern, zwei Lohnherren, zwei Gemeinheitsherren und vier Bauermeistern zusammensetzte. Die Gemeinheit regelte autonom die Ortsbe-festigung mit Mauer und Hagen, zu der alle Einwohner beitragen mußten, organisierte den Wegebau, setzte Strafen bei Verstößen gegen die Ortsstatuten fest, führte Prozesse und trat als juristische Person bei der Beschaffung von Krediten auf. Ebenso verfügte Alverdissen über ein Rathaus und ein eigenes Brauhaus und war im Besitz einiger Hude- und Holzgerechtigkeiten. Wesentliche Merkmale einer Stadt blieben also für Alverdissen erhalten.
Eine neue Entwicklung zeichnete sich ab, als Alverdissen als Paragium an den Grafen Philip, einen jüngeren Bruder des regierenden Grafen Simon VII. zur Lippe, fiel. Die Bestimmungen, die Graf Simon VI. zur Versorgung seiner jüngeren Söhne Otto und Philip 1597 traf, sahen vor, daß Philip alle Nutzungsrechte in Alverdissen besaß, aber die Hoheitsrechte bei Simon VII. verblieben. Dieses rechtliche Konstrukt gab in der Folgezeit Anlaß für zahlreiche Streitigkeiten, zumal Graf Philip durch eine weitere Erbschaft Regent der Grafschaft Schaumburg-Lippe wurde.
Die Regierung in Bückeburg versuchte immer wieder, die Hoheitsrechte über den Paragialbesitz zu erlangen, während die Grafen bzw. (ab 1789) Fürsten zur Lippe darauf achteten, daß ihre Rechte nicht geschmälert wurden. Die Auseinandersetzungen, die sich durch das ganze 18. Jahrhundert verfolgen lassen, endeten erst, als es der Fürstin Pauline 1812 gelang, das Amt Alverdissen zurückzukaufen, so daß Hoheit und Besitz vereint bei den Fürsten zur Lippe waren. Noch im gleichen Jahr wurde das Amt Alverdissen mit den Ämtern Sternberg und Barntrup zu einem Amt zusammengelegt, so daß nun der Flecken Alverdissen zu dem neugebildeten Amt Sternberg-Barntrup gehörte.
Der vorliegende Bestand enthält die Reste des Fleckenarchivs.
Er kam völlig ungeordnet ins Landesarchiv (vermutlich noch vor dem Zweiten Weltkrieg). Schriftstücke, die mehrere Seiten umfaßten, waren teilweise auseinandergerissen und an verschiedenen Stellen gelagert. Das Konvolut der Einzelstücke und -blätter wurde vom Bearbeiter, da eine eventuell vorher bestehende Ordnung nicht mehr zu erkennen war, nach Sachgesichtspunkten geordnet, so daß "Aktenbände" entstanden sind, wie sie zuvor niemals existiert haben. Aber nur auf diese Weise konnte eine gewisse Ordnung in den Bestand gebracht werden.
Das Schwergewicht des Bestandes, der den Zeitraum 17. bis 19. Jahrhundert umfaßt, liegt auf dem Rechnungswesen des Fleckens (Rechnungsbücher sowie Belege über bezahlte Arbeit, gelieferte Waren, agegebene Steuern etc.). Dagegen treten die Sachakten (Auseinandersetzungen über Hude- und Holz- sowie Brauge-rechtigkeiten, Militaria etc.), deren Überlieferung zudem sehr gestört ist, in den Hintergrund. Zur Ergänzung müssen daher die Akten der Regierung in Detmold betr. Alverdissen (Bestand L 7) und des Amtes Sternberg-Barntrup (L 108 Sternberg-Barntrup) herangezogen werden, die vollständiger erhalten geblieben sind. Hingewiesen sei auch auf den Bestand L 95 III "Amt Alverdissen".
Literatur: Otto Pölert, Alverdissen. Die Chronik eines freien Weich-
bildes und seiner Eingesessenen, o. O. 1951 (MS)
Erich Kittel, Zur Gründung der lippischen Städte, in:
Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landes-
kunde Bd. 20 (1951), S. 9-62
Erich Kittel, Alverdissen, in: Handbuch der historischen
Stätten Deutschlands Bd. 3, Stuttgart 1970, S. 22
Es ist zu zitieren: D 106 Alverdissen Nr. ...
L 4 B Nr. ... (Urkunden)
Detmold, Oktober 1983
gez. Dr. Wisotzky
3 Urkunden 1584-1703. - Findbuch: D 106 Alverdissen/L 4 B Alverdissen
Bestand
German
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
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Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)
- 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archival tectonics)
- 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) (Archival tectonics)
- 1.2.1. Verwaltung (Archival tectonics)
- 1.2.1.4. Amts- und Gemeindeverwaltungen (Archival tectonics)
- 1.2.1.4.2. Städte und Gemeinden (Archival tectonics)
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