Klage der Gertrud Schreiber, Tochter des Henrich Schreiber ./. Sebastian Eickholtz. Die Klägerin nimmt den Beklagten als Vater ihres unehelichen Kindes in Anspruch. Der Beklagte bestreitet die Vaterschaft und behauptet, die Klägerin habe sich mit vielen jungen Leuten abgegeben, die im Hause ihres Vaters gezecht hätten; es seien Adel und Quadel, Studenten, Skribenten und Handwerksgesellen gewesen.