Hans Mayer aus Zizishausen, wegen Beteiligung an den jüngsten Empörungen, bei denen er sich mehr als andere mit Worten und Werken hervorgetan und andere zu Aufruhr und Ungehorsam verleitet hatte, zu Nürtingen gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Hausfrau, Kinder, und guter Freunde statt strengem Recht zu einer ziemlichen Geldbuße begnadigt und damit bestraft, Wehr und Harnisch abzuliefern und keine mehr zu besitzen oder zu tragen, außer ein Kurz abgebrochenes Brotmesser, auch alle offenen Zechen zu meiden, gelobt nach Abgabe seiner Wehr unter Eid, die genannten Bedingungen zu befolgen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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